Der Landtag hat am 27.01.2021 mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ein wichtiges Gesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der aktuellen Lage verabschiedet.
Es eröffnet den kommunalen Körperschaften in der Corona-Pandemie insbesondere die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen.
Ein Umlaufbeschluss/ Umlaufverfahren erfolgt auf schriftlicher Basis, dabei werden Beschlüsse ohne Zusammenkunft der kommunalen Körperschaft in Präsenz durch Gegenzeichnung der Mitglieder auf schriftlichem Wege (per Post oder Mail) gefasst.
Diese Abstimmungsform bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So können dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums im Rahmen einer Abstimmung nötig ist.
In der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2021 wurde über folgenden Beschluss abgestimmt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages über ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, die Möglichkeiten der Videokonferenz und Beschlussfassung im Umlaufverfahrens zu nutzen. Die Maßnahmen gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Das Abstimmungsergebnis zeigte 11 Ja-Stimmen und eine Enthaltung
Der erste Ausschuss, welcher von dieser Regelung Gebrauch macht, ist der Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Ordnung. Die seit dem 5.2.2021 bekannte Tagesordnung bzw. die Beschlüsse werden aktuell im Umlaufverfahren beschlossen, nicht besprochen.
Autorin: Tina Koch