Am 28. September um 10:00 Uhr findet die Einwohnerversammlung statt für die Wahl des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreters für den Ortsteil Godern.
Aber was macht ein Ortsvorsteher überhaupt?
Die Aufgaben eines Ortsvorstehers sind ähnlich wie die eines Bürgermeisters – er vertritt jedoch nur den Ortsteil, für den er gewählt wurde.
Der Ortsvorsteher weiß in der Regel immer wo der Schuh drückt. Er ist direkter Ansprechpartner für die Bürger und leitet ihre Anliegen weiter – z. Bsp. in die Gemeindevertretung oder an den Bürgermeister. Der Ortsvorsteher zeichnet sich aus durch Bürgernähe und Mitsprache aber auch durch Lösungsvorschläge; er nimmt u.a. auch Beschwerden entgegen und leitet sie weiter.
Der Ortsvorsteher sollte orts- und heimatverbunden und interessiert sein, was die Menschen hier bewegt – Wünsche, Anregungen aber auch Kritik sind erlaubt – einfache Dinge des alltäglichen Lebens, wenn man mit offenen Augen durch das Dorf läuft.
Zitat aus der Hauptsatzung unserer Gemeinde:
Der Ortsvorsteher hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die
Rechte des Ortsteils Godern aus dem Gebietsänderungsvertrag vom 03.10.2011 zu
wahren
- sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohner zu befassen
- die im Ortsteil Godern tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören.
Der Ortsvorsteher nimmt seine Arbeit in seiner Freizeit war, es ist also eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Voraussetzung u.a. ist, dass der Ortsvorsteher in dem Ort wohnt, für den er gewählt werden soll, er muss keiner Partei angehören.
Wir wünschen uns für Samstag, den 28. September 2019, eine rege Beteiligung aller Einwohner.
Mandy Bark