Top 11: Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen,
Die Anlage mit der Formulierung des Grundsatzbeschlusses wurde heute Nachmittag aktualisiert an die Gemeindemitglieder versandt. Das Kieswerk ist eine bauliche Anlage, daher ohne B-Plan gibt es keine Photovoltaikanlage. Der entscheidende Beschluss wird der Aufstellungsbeschluss sein, nachdem dann das normale Verfahren kommt und sich alle dazu äußern können (Öffentlichkeit).
Entsprechende Anlagen können gebaut werden, wichtig ist jedoch, dass ein Kriterienkatalog beschlossen wird.
Herr Schack versucht diese Ausgangslage nochmals zu hinterfragen: „Geht es um den B-Plan oder F-Plan für das Gebiet der Kiesgrube und wenn es eine Anfrage ist, warum muss das Kieswerk so etwas machen und warum müssen wir einen B-Plan aufsetzen? Er äußert, dass er nicht versteht, warum es einen Grundsatzbeschluss geben muss. „
M. Glaser antwortet daraufhin etwas ausführlicher(Zitate):
- wenn Photovoltaik in der Gemeinde, ist zu klären welche Flächen sollen geeignet und ungeeignet sein….
- Der Wert des Grundsatzbeschlusses liegt in der Selbstbindung der Gemeinde an die Voraussetzungen für einen Bau der Anlagen im Gemeindegebiet, denn es schafft einen rechtl. Rahmen und sorgt ebenfalls für eine Klarstellung über Art. 3 Gleichheitsprinzip.
- Er hat keinen Satzungsrang und schafft kein Baurecht.
- Wir können der Gemeinde die Möglichkeit geben, dass in 5 Jahren neu zu sehen.
- Die Vorbereitung vom Amt war unklar ausgearbeitet.
Hr. Tiroux(Zitate):
- Dörner soll die Photovoltaikanlage machen, allerdings haben sie lange den Kriterienkatalog studiert.
- Mit der Flächenbegrenzung wäre es nur auf die Fläche der aktuellen Anfrage gezogen und es gebe keinen Spielraum für weitere Projekte.
- Der Grundsatzbeschluss wäre wichtig um die Folgen zu begrenzen, die wir heute nicht absehen können.
- Aller Juristerei in allen Ehren, aber ändern kann man immer und das war der Grund, dass wir okay sagen, wenn es alles Wichtige umfasst, dann kann man sich auf die 20ha einigen und diese dann zur Abstimmung stellen.
V. Helms(Zitate)
- Es gab die Idee des Investors – Photovoltaik auf dem Wasser aufzubauen, wenn es keinen Grundsatzbeschluss gibt, dann kann z.B. auch auf dem Mühlensee eine P-Anlage gebaut werden.
- Es ist wichtig mit dem Kriterienkatalog den Raum für Nachahmungseffekte zu vermeiden.
Abstimmung:
–> 11 dafür und eine Enthaltung
Hinweis: In der nächsten Sitzung wird es die Vorlage für einen Aufstellungsbeschluss geben, mit genauen Flächenangaben und Details zu den Einnahmen, welche die Gemeinde erzielen kann. Die Leitung der Photovoltaikanlage wird nach Wessin geführt. Für Pinnow bedeutet es dann auch, dass das Dieselaggregat mit den schlechten Schwingungen und als Verursacher schlechter Luft verbessert/abgeschafft werden kann.
–> FAZIT: Vorteile für die Gemeinde: Umweltqualität und Lärmsituation verbessern, sowie Steuereinnahmen für die Gemeinde
Top 12 : Anfragen und Informationen der Gemeindevertreter
Hr. Glaser:
Es wird rasch geschaut, dass mit der geänderten Corona-Verordnung das gemeinschaftliche Leben wiederbeginnt, das Bürgerhaus zu normalen Bedingungen und Zeiten wieder genutzt werden kann. Auch der Kultur- und Heimatverein wird rasch starten. Das Konzert am Freitag in der Kirche ist noch unklar. Ziel ist es, das kulturelle bzw. soziale Leben möglichst schnell zuzulassen und dann in Gang zu setzen.
–> Signal an Vereine und andere Einrichtungen
Hr. Dann(Zitate):
1. Impuls Brücke Pinnow: Ihn überrascht der Baubeginn mit einer fast festen Terminzusage, denn es gab keine weiteren Informationen an die Gemeindevertreter. Es gab einen Beschluss über ein Gutachten, aber das Ergebnis wurde nicht besprochen. Er ist davon ausgegangen, dass Fehler und Feinjustierungen an der Planung gemeinsam besprochen werden.
Hr. Glaser(Zitate):
Das Gutachten ist fertig und die Ökopunkte sind bestellt. Was der Kreis nicht zulässt sind die Schwellen, da es sich um ein offenes Gelände in einer nicht mehr geschlossenen Ortschaft handelt, damit fahren sich die Leute dann die Autos kaputt und wir als Gemeinde müssen dann Schadenersatz zahlen. Es gab eine Besprechung vor Ort (siehe Info vom Bauausschuss) und bei den Schilder wurde das versucht hinzubekommen, was möglich ist: Die Zone 50 bekommen wir hin aber eine Aufpflasterung ist nicht erlaubt. Es wurde im Sinne aller herausgeholt was verkehrsrechtlich möglich ist. Das Umweltgutachten hat die Gemeinde in Auftrag gegeben, aktuell liegt es beim IBD; das Ergebnis soll frei geben werden, sobald es der Gemeinde vorliegt wird es Stephan zur Verfügung gestellt.
Hr. Dann(Zitate):
2. Impuls Brückenthema und Schulkinder und Schulbus -er bittet um eine sensiblere Herangehensweise, es wird der Eindruck erweckt, dass ein Niederflurbus zwischen Pinnow und Godern pendelt und das Gymnasium Crivitz bespielt, man sollte das Zusammenleben der Dörfer und Kinder als Thema nicht überreizen, er wünscht sich jetzt auch schon, ein bisschen mehr Sachlichkeit in der Diskussion,
Hr. Glaser(Zitate):
Das Thema ist emotional nicht aufladbar, es gibt eine Breite für die Feuerwehr, wo aber eine Sondergenehmigung erforderlich ist; der Schulbus wird eine Möglichkeit erleichtern, aber es hängt von VLP ab, dieser ist wenig flexibel. Es ist nur ein kleines Puzzleteil.
Hr. Schacht:
Wenn sich wieder mehr Öffentlichkeit treffen kann, sollten die Gutachten zum Pinnower See und zur Bietnitz öffentlich vorgestellt werden!
–> Hinweis von Volker: sinnvoll erst nach den Ferien
–> Hinweis Hr. Tiroux: die Leute sollen den Kopf frei haben
Hr. Klein:
Neue Verordnung des Landes zum Thema Vereinssport:
– Plan aktuell an 15 Personen indoor,
– die Gemeinde übernimmt; Stichtag von der Landesverordnung
B. Bormann:
– gilt das für die Seniorenarbeit auch?
Hr. Glaser:
Das wird gerade geklärt …da es nicht Sport ist, es fällt unter dem Punkt
Kultur- und gemeindliches Leben, heute war Beratung das Ergebnis ist noch nicht da,
Pinnow hält sich an die Verordnung des Landes!
V. Helms:
– Frage Seniorensport in Godern machbar,
– analog einem Sportverein zu sehen
Alle drei Artikel über die GV: Daniela