Bürgermeisterwahl 2024

Was ändert sich mit mir als neuer Bürgermeister?

Der Bürgermeister ist das Bindeglied zwischen den Generationen. – Eine Bürgermeisterin für alle!

Familien, Lebenspartnerschaften, Alleinstehende, Kinder und Senioren.

Verschiedene Generationen und Lebensumstände erfordern und erfüllen unterschiedliche Bedürfnisse.

Gemeinsam kann Neues gewagt und Altes bewahrt werden!

Gemeinsam bewältigen wir auch unsere Themen wie Migration und Inklusion.

Dadurch erreichen wir die Stärkung unserer Wirtschaftskraft, steigern die Attraktivität für die Unternehmen und für die Bürger.

Ihr neuer Bürgermeister ist eine Sie!

Daniela Lemmer-Helms. 50 Jahre. 

Wirtschaftsmediatorin (WINGS-Hochschule Wismar), Fachplanerin für Brandschutz (EIPOS), Versicherungsfachwirtin (BWV), Technische Underwriterin (DVA), Haftpflicht-Underwriterin (DVA)  

Meine Überzeugung:

Durchdachte Entscheidungen treffen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse in der Gemeinde.

Heizhaus und Fernwärme wollen wir gemeinsam nutzen, effizient ausschöpfen und sinnvoll ergänzen für ein gemeinsames Morgen. Für eine bezahlbare Weiternutzung und Einbindung weiterer Haushalte. Für die Reduzierung des Gasanteils zugunsten erneuerbarer Energien.

Das Konzept ist nicht zu Ende gedacht.

Die Interessen der Bürger Pinnows wurden nicht beachtet (z.B. Bauausschuss, Gemeindevertretung, Ortsvorsteher).

Es fehlen ein einheitliches Bodenbelagskonzept, ausreichend feste Sitzplätze mit Tischen, ein ganzjährig geöffneter Kiosk sowie Toiletten.

Inzwischen gehen viele Schüler aus Godern auf die Grundschule in Sukow. Der Busverkehr muss den Bedürfnissen angepasst werden. Dadurch ersparen sich die Kinder das Warten an der dunklen Buswendeschleife am Ortsende von Pinnow.  

Nachhaltigkeit bedeutet für mich, in natürlichen Kreislaufprozessen zu denken.

Wir gemeinsam sind Pinnow, nicht zwei Ortsteile.

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Der Austausch mit den Menschen ist mir wichtig. Dafür braucht es mitunter Mut. Den habe ich! Kennt ihr meine Kommentare?

Vorsitzende des Fördervereins FFW und mehr Godern e.V.

Stellvertretende Vorsitzende des Sportvereins SV Petermännchen Pinnow e.V.

Nachwuchskoordinatorin I.P.M.S. Deutschland e.V. (Basteln für Events und Veranstaltungen)

Mitglied im Kultur- und Heimatverein

Meine Stärke liegt darin, komplexe Vorgänge zu durchleuchten und Ideen gemeinsam zu fördern.

Ich bin überzeugt:

Nur, wenn wir Ideen gemeinsam weiterentwickeln, werden aus Ihnen umsetzbare Projekte, die von der Mehrheit der Gemeinde mitgetragen werden.

Mit der offenen Ausschussarbeit mit ihren Ergebnissen und Empfehlungen definieren wir gemeinsam die Handlungsfelder der Bürgermeisterin. 

Was bedeutet es Bürgermeisterin zu sein?

  • Grundsätzlich ist die Gemeindevertretung das höchste Organ unserer Gemeinde.
  • Die Bürgermeisterin ist die gesetzliche Vertreterin der Gemeinde mit einem begrenzten, klar festgelegten Spielraum.
  • Sie (die gesetzliche Vertreterin der Gemeinde) führt den Vorsitz der Gemeindevertretung. Sie ist Dienstvorgesetzte der Gemeindebediensteten und kann einzelne Befugnisse übertragen.
  • Sie unterschreibt Erklärungen für die Gemeinde im Rahmen der Hauptsatzung. Alle Vorgänge, die darüber hinausgehen, benötigen die Freigabe durch die Gemeindevertretung oder des Haupt- und Finanzausschusses.
  • Sie entscheidet Angelegenheiten, die nicht von der Gemeindevertretung oder vom Haupt- und Finanzausschuss wahrgenommen werden (z.B. Entscheidungen von geringfügiger wirtschaftlicher Bedeutung).
  • Sie erhält mit ihrer Ernennung zur Ehrenbeamtin alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds der Gemeindevertretung.

Dazu zählen auch:

  • Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse bedürfen zur Wirksamkeit der Genehmigung der Gemeindevertretung. Dies gilt auch für natürliche und juristische Personen oder Vereinigungen, die durch die Gemeindemitglieder vertreten werden.
  • Sie trifft gesetzlich oder tarifliche gebundene Entscheidungen, soweit diese nicht an das Amt in Crivitz abgegeben wurden. Dies muss jedoch durch den Hauptausschuss und/oder die Gemeindevertretung genehmigt werden.

Quelle: Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow

FAZIT: Die Bürgermeisterin ist in ihrer Funktion ein gleichberechtigtes Mitglied der Gemeindevertretung, die insgesamt 13 Personen umfasst. Sie ist keine Person, die von oben nach unten regiert, sondern es ist ein Miteinander aus ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter, Bürgern und deren Entscheidungen.